Verordnung "GebührenBREMSE 2024"

Gebührenbremse, Zweckzuschuss des Bundes

Der Gemeinderat hat am 22. Mai 2024  beschlossen, die vom Bund beschlossene Gebührenbremse gemäß den Richtlinien des Landes auf die Abfallgebühren umzulegen. 
Bei der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe sind alle bebauten Grundstücke bzw. deren Eigentümer betroffen. Die Gebührenbremse wurde als Zweckzuschuss an die Gemeinden ausbezahlt, für die Gemeinde Pfaffenschlag ist das ein Betrag in Höhe von 
€ 15.553,-. Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgaben wurde zur Abwicklung und Auszahlung des Zweckzuschusses ermächtigt.

Die Weitergabe des Zweckzuschusses an die gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer:innen erfolgt mittels Gutschrift durch den Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Abgaben bei der Vorschreibung der Abfallgebühren für das 2. Halbjahr 2024 (Fälligkeit 15.09.). 
 Die Gutschrift kommt einmalig zur Auszahlung.

Die Gutschrift ist abhängig von der Höhe Ihrer Rechnung. Sie wird an Eigentümer:innen von Liegenschaften ausgezahlt, die zum Stichtag 01.02.2024 registriert  waren.

Um die Gutschrift zu bestimmen, wird der Gesamtbetrag der Gemeindeförderung für Abfallwirtschaft durch die Gesamtsumme der Abfallgebühren und –abgaben der Gemeinde geteilt. Dieser Faktor wird dann mit der jährlichen Abfallgebühr jedes Abgabepflichtigen multipliziert, um den individuellen Gutschriftsbetrag zu ermitteln.

Den Zweckzuschuss erhalten Personen mit Haupt– und Nebenwohnsitz sowie Unternehmen und Betriebe. Bei Letzteren handelt es sich hauptsächlich um Klein– und Mittelbetriebe, bei denen haushaltsähnliche Abfälle anfallen und der Inhaber/die Inhaberin auch im Betriebsgebäude wohnt. 

 

18.06.2024


Gemeindeamt Pfaffenschlag
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