Privatanklagedelikt

Von einem Privatanklagedelikt spricht man, wenn die Strafverfolgung der Täterin/des Täters nur auf Verlangen der verletzten Person erfolgt. Die verletzte Person muss, sofern sie die Strafverfolgung der Täterin/des Täters anstrebt, Privatanklage beim zuständigen Strafgericht erheben. Bei Privatanklagedelikten wird kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.

Beispiel

  • Üble Nachrede
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at