Sozialversicherung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Liegt keine der ausgeübten Erwerbstätigkeiten unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), werden die Sozialversicherungsbeiträge automatisch abgezogen. Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen kann es jedoch zu einer Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen kommen.

Bei einer Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer grundsätzlich nur unfallversichert. Sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, muss die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlt werden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ist dann unfall-, kranken- und pensionsversichert.

Die Sozialversicherung meldet sich automatisch. Einmal pro Jahr werden die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben.

Um zu ermitteln, ob die Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) überschritten wurde, werden die Entgelte aus den verschiedenen Erwerbstätigkeiten im jeweiligen Kalendermonat zusammengezählt.

Bei einer Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen können diese teilweise im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2023

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