Lebensgemeinschaft

Von einer Lebensgemeinschaft wird gesprochen, wenn zwei Personen über einen längeren Zeitraum zusammenleben und eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft bilden. In einer Ehe ist die Lebensgemeinschaft zusätzlich durch ein Vertragsverhältnis geregelt. Verschiedene Arten von Lebensgemeinschaften, neben der Ehe, können im zentralen Personenstandsregister eingetragen werden


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at