Ankerperson

Beschreibt eine Person, die als rechtlicher Grundsatz für den Zuzug einer weiteren Person aus dem Ausland, dient.

Wer kann aufgrund einer Ankerperson in den EWR-Raum nachziehen?

Zum Kreis der begünstigten Personen zählen:

  • Ehegatten der Ankerperson
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche Partner der Ankerperson
  • Verwandte in absteigender oder aufsteigender, gerader Linie der Ankerperson, die Unterhalt von der Ankerperson beziehen


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at