Aufenthaltsbewilligung

Die Verleihung eines vorübergehenden Aufenthaltstitels.

Wer beantragt eine Aufenthaltsbewilligung?

Zahlreiche Personengruppen aus Drittstaaten können auf eine Aufenthaltsbewilligung angewiesen sein:

  • Betriebsentsandte und Selbstständige
  • Mobile Forscher
  • Schüler und Studenten
  • Au-Pair-Kräfte und Familiengemeinschaften
  • Freiwillige
  • Saisonniers
  • Etc.


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at