Bescheinigungsbehörde (europäisch)

Diese Organe der Europäischen Union stellen sicher, dass die Ausgabenerklärungen zu den verschiedenen operationellen Programmen jeweils ihre Richtigkeit haben. Dabei müssen folgende Kriterien erreicht werden:

  • Die Ausgaben müssen nationalen und europäischen Kriterien entsprechen
  • Beurteilung von Informationen von Verwaltungsbehörden
  • Prüfberichte
  • Elektronische Aufzeichnungen anlegen
  • Erfassung von Mitteln, die zurück an die Kommission gehen


Gemeindeamt Pfaffenschlag
3834 Pfaffenschlag 110, Tel. 02848/6222, Fax: 02848/86140
e-mail: gemeinde@pfaffenschlag.at, Internet: www.pfaffenschlag.at